Mandanten-Rundschreiben Mandanteninformation Juli 2011
Wir möchten Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht der letzten Monate informieren und Ihnen Anlass bieten, auch bestehende Sachverhalte zu überprüfen.
Lesen

Alle Rundschreiben anzeigen

Steuerrecht für Unternehmer


Bei allen unternehmerischen Entscheidungen müssen heutzutage steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Werden die steuerrechtlichen Folgen unternehmerischer Entscheidungen nicht bereits im Vorfeld berücksichtigt, kann dies zu hohen Steuernach-forderungen für das Unternehmen führen. Aber auch die Erfüllung der laufenden steuerlichen Verpflichtungen bedeutet für den Unternehmer einen erheblicheb Aufwand. So müssen zum einen im Rahmen der Lohnbuchhaltung die fälligen Lohnsteuerbeträge für die Arbeitnehmer ermittelt und abgeführt werden, zum anderen müssen laufende Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Schon alleine diese grundsätzlichen Verpflichtungen der Unternehmer belasten die allermeisten Unternehmen erheblich.


Bei Schmidt Rechtsanwälte finden Sie ein leistungsfähiges Buchführungsbüro, das diese laufenden Pflichten für sie übernimmt. Viele Unternehmen sind darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, einen Jahresabschluß bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Zur Erstellung einer Bilanz bedarf es umfassender Kenntnisse des Handels- und Bilanzsteuerrechts. Darüber hinaus sind hiermit zeitintensive Arbeiten verbunden. Wir erstellen für Sie die notwendigen Jahresabschlüsse, damit Sie sich voll und ganz Ihrer unternehmerischen Tätigkeit widmen können.

 

 

 

 

 

 

Kanzlei Schmidt - Massenbergstr. 11 - 44787 Bochum - Stefan Schwarz - Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht