Finanzinnovationen

•    Anwendungsfälle:

Zerobonds, Gleitzinsanleihen, inflationsindexierte Anleihen, Garantiezertifikate.

•    Laufende Erträge

Geltendes Recht: Besteuerung mit persönlichem Steuersatz; erfasst wird auch die Marktrendite in Veräußerungsfällen mit noch nicht voll absehbarer Einschränkung durch die neuere BFH-Rechtsprechung.
Zukünftig: Besteuerung der laufenden Zahlungen im Rahmen der Abgeltungsteuer.

•    Veräußerungsergebnisse

Geltendes Recht: Besteuerung des Gewinns - soweit nicht bereits über die Marktrendite erfasst - zum persönlichen Steuersatz nur bei Veräußerung innerhalb eines Jahres.
Zukünftig: Bei allen Veräußerungen nach dem 31.12.2008 volle Besteuerung des Gewinns zum Abgeltungsteuersatz.

Auswirkungen

Bei hohem persönlichem Steuersatz wirkt sich die Neuregelung günstig aus. Grundsätzlich sind die laufenden Erträge beim Schuldner als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ein teilweises Mehr an Finanzierungsneutralität kann sich aus der Zinsschranke und den Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer ergeben.
Die allgemeine Veräußerungsgewinnbesteuerung vermeidet in Zukunft die mit dem geltenden Recht verbundenen Abgrenzungsschwierigkeiten. Die neueste BFH-Rechtsprechung ist nicht immer überzeugend.