Bilanzierung

Steuerrechtliche Information 

Es ist vorrangig zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Jahresabschlüssen zu unterscheiden. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtet einen handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen. Aus diesem kann dann ein steuerrechtlicher Abschluss abgeleitet werden.

Zusätzlich gibt es noch die Einnahmen-Überschussrechnung, die vor allem für Kleinstunternehmen und für Freiberufler erstellt werden kann, um somit den Anforderungen des Finanzamts zu genügen.

In der Vergangenheit wurde insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die so genannte Einheitsbilanz erstellt. Diese wurde hauptsächlich für die Finanzverwaltung benötigt, wurde aber auch bei den Banken eingereicht.

Jahresabschluss 

Seit einigen Jahren läuft die Tendenz aber in eine gegensätzliche Richtung, denn die steuerlichen Anforderungen differenzieren durchaus von denen des Handelsrechts. Die Finanzverwaltung und die Banken haben inzwischen unterschiedliche Ansprüche an den Jahresabschluss.

Das Fazit daraus ist, dass eigentlich jährlich zwei Jahresabschlüsse zu erstellen sind. Einmal die Handelsbilanz, die auf Grundlage der Handelsgesetze erstellt wird und auch als Grundlage für die Banken anzusehen ist. Sie dient auch bei Insolvenzfällen als Beurteilungsgrundlage. Andererseits ist eine Steuerbilanz für die Finanzverwaltung notwendig.

Wir beraten Sie gerne welcher Jahresabschluss für Sie notwendig ist und klären mit Ihnen zusammen, welche kostengünstige Alternativen für Sie existieren.

Sie können uns gebührenfrei anrufen unter Tel.: 0800 - 111 7 999  
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