Obligationsähnliche Genussrechte

•    Laufende Erträge

Geltendes Recht: Besteuerung mit persönlichem Steuersatz.
Zukünftig: Abgeltungsteuer.

•    Veräußerungsergebnisse

Geltendes Recht: Besteuerung des Gewinns zum persönlichen Steuersatz nur bei Veräußerung innerhalb eines Jahres. Regeln über Finanzinnovationen ausdrücklich ausgeschlossen.
Zukünftig: Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 immer Besteuerung des Gewinns zum Abgeltungsteuersatz.

Auswirkungen

Bei hohem persönlichem Steuersatz wirkt sich die Neuregelung bei den laufenden Erträgen günstig aus. Grundsätzlich sind die laufenden Erträge beim Schuldner als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ein teilweises Mehr an Finanzierungsneutralität kann sich aus der Zinsschranke und den Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer [Glossar] ergeben.
Die zeitlich unbegrenzte Besteuerung von Veräußerungsgewinnen für nach dem 31.12.2008 erworbene Rechte ist eine Verschärfung im Vergleich zum geltenden Recht. Im Vergleich zu den Finanzinnovationen, bei denen unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt die Steuerpflicht [Glossar] nach dem neuen § 20 Abs. 2 EStG eingreift, ergeben sich für dies Art der Kapitalanlage Vorteile. Diese sind allerdings mit Vertrauensschutzüberlegungen angesichts der Unterschiede im geltenden Recht zu rechtfertigen.