Investmentanteile
• Laufende Erträge
Geltendes Recht: Besteuerung der ausgeschütteten und thesaurierten laufenden Erträge zu persönlichem Steuersatz, für Dividendenanteil mit Halbeinkünfteverfahren. Vom Investmentvermögen erzielte Veräußerungsgewinne sind regelmäßig nicht steuerpflichtig.
Zukünftig: Ausgeschüttete und thesaurierte laufende Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer ohne Teileinkünfteverfahren. Dies gilt auch für ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von nach dem 31.12.2008 vom Investmentvermögen angeschafften Wertpapieren. Steuerbefreiung von thesaurierten Veräußerungsgewinnen bleibt unverändert.
• Veräußerungsergebnisse
Geltendes Recht: Gewinn aus der Veräußerung nur innerhalb der Jahresfrist, dann aber voll steuerpflichtig, allerdings Kürzung um bereits versteuerte thesaurierte Erträge.
Zukünftig: Bei Erwerb von Investmentanteilen nach dem 31.12.2008 unabhängig von der Haltedauer Besteuerung mit Abgeltungsteuersatz.
Auswirkungen
Die Investmentanlage bietet auch weiterhin gewisse Vorteile gegenüber der Direkt-Anlage. Dies gilt namentlich für die Nichtbesteuerung thesaurierter Veräußerungsgewinne. Übergangsweise wird auch ein weiteres Fondsprivileg (Steuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren beim Privatanleger) fortgeführt. Die Einbeziehung der Zertifikate in die allgemeine Veräußerungsgewinnbesteuerung verbessert die Konkurrenzsituation der Investmentbranche. Die zeitnahe Besteuerung der thesaurierten laufenden Erträge ist zwar ein Liquiditätsnachteil gegenüber Vergleichsprodukten (Zertifikate oder fondsgebundene Lebensversicherung), aber der Preis für das eingeschränkte Transparenzprinzip.
Die indirekte Immobilieninvestition über ein Investmentvermögen kann deutlich günstiger sein als die Direktanlage. Im Einzelnen hängt dies vom Umfang der Fremdfinanzierung ab. Für die indirekte Investition [Glossar] über Immobilien-Sondervermögen existieren Höchstgrenzen für die Fremdfinanzierung im Investmentgesetz.