REIT - Anteile
• Laufende Erträge
Geltendes Recht: volle Besteuerung ohne Halbeinkünfteverfahren
Zukünftig: Abgeltungsteuer.
• Veräußerungsergebnisse
Geltendes Recht: Bei Beteiligung über 1% Besteuerung des Gewinns unabhängig von der Haltedauer ohne Halbeinkünfteverfahren, ansonsten nur bei Verkauf bei einem Halten von unter einem Jahr.
Zukünftig: Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 immer volle Besteuerung des Gewinns angestrebt, REITG muss noch angepasst werden.
Auswirkungen
Die indirekte Immobilienanlage über REITs oder Investmentvermögen profitiert eindeutig von der Abgeltungsteuer. Auf der Ebene des Investitionsvehikels findet keine deutsche Ertragbesteuerung statt, beim Anleger gilt der Abgeltungsteuersatz. Die Gesamtbelastung ist beim unbeschränkt steuerpflichtigen Anleger wegen der fehlenden Vorbelastung geringer als beim Anteilseigner einer normalen Kapitalgesellschaft. Beim Vergleich mit dem Direktinvestor hängt das Ergebnis vom Umfang der Fremdfinanzierung dieses Investments ab.
Bei betrieblichen Anlegern und Körperschaften sind § 3 Nr. 40 EStG und § 8b KStG auch in Zukunft nicht anwendbar. Hierdurch wird für diese Anlegergruppen der Vorteil deutlich reduziert.